Newsflash

Zwei amerikanische Firmen, darunter ein Fleischproduzent, kündigen eine besondere Zusammenarbeit an: Bei der Schlachtung anfallendes Tierfett soll mit Hilfe von Raffinerien in Biokraftstoff (Diesel) umgewandelt werden.
 
Home arrow Energiesparverordnung
Energiesparverordnung (EnEV) PDF Drucken E-Mail
Die Energiesparverordnung ist seit Februar 2002 in Deutschland in Kraft. Die Grundlage der Verordnung ist das Energieeinsparungsgesetz. In der Energiesparordnung sind für nahezu alle Gebäude Vorschriften zur Energieeffizienz festgeschrieben.

Für das Jahr 2007 hat die Bundesregierung das Inkrafttreten neuer Teile der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) beschlossen. Damit setzt sie eine EU-Richtlinie um, die die Gesamtenergieffizienz von Gebäuden betrifft. Ursprünglich wurde dadurch die Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung besiegelt. Damit soll sowohl für Käufer von Immobilien als auch für Mieter mehr Transparenz geschaffen werden.

Was beim Kauf von Elektrogeräten längst selbstverständlich ist um die Energieeffizienz zu beurteilen, ergibt sich aus den neuesten Bestimmungen zu dieser Verordnung. Denn ab dem 01.01.2008 müssen alle Gebäude mit einem Gebäudeenergieausweis ausgestattet sein. In diesem Ausweis enthalten ist eine Grafik, die Aufschluss über die Energieeffizienzklasse des Gebäudes gibt.

Was für Neubauten bereits seit 2002 gilt, wird dann verpflichtend für alle Häuser die bereits vor 1966 errichtet, wobei Ausnahmen z.B. für kleine und denkmalgeschützte Bauten geltend gemacht werden können. Abgemildert wird diese Ordnung weiterhin, wenn der wirtschaftliche Nutzen der Energieeinsparung die Aufwendungen weit überschreitet.

Bei dem Ausweis wird zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten unterschieden, die Austellung ist abhängig von Größe und Alter des Objektes. Verbrauchsorientiert heißt: der tatsächliche gemessene Energieverbrauch wird dokumentiert. Ein bedarfsorientierter Ausweis dokumentiert dagegen eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs und enthält Informationen über den Gebäudezustand. Darin enthalten sind z.B. die Qualität und der Zustand der Fensterdämmung, die Effizienz der Heizungsanlagen und der Energieträger, die zur Beheizung, zur Bereitung von Warmwasser und zur Lüftung benötigt werden. Anhand dieser Daten ist es nicht nur möglich den Zustand eines Hauses zu beurteilen, sondern es wird ebenfalls leichter, Gegenmaßnahmen wie Sanierungen zu planen.

Bis Ende 2006 traten bereits einige Neuerungen in Kraft, wie die Dämmung von zugänglichen Speicherböden und die Isolierung von Wasserleitungen und Heizungsrohren in nichtbeheizten Räumen. Vor Oktober 1978 eingebaute öl- oder gasbetriebene Heizkessel müssen ausgewechselt werden.

Ziel dieser Novelle ist ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz, da der Ausstoß von Klimagasen (vor allem CO2) und Emissionen sowie der Energieverbrauch minimiert werden sollen. Es handelt sich um eine Ausweitung der Bestimmungen der ersten Teile der Energieeinsparungsverordnungen von 2002 und 2004.

Weitere Informationen über:
- Energieberater
- Energiepass


 
< zurück   weiter >

Interessante Links

© 2010 Energie-Sparen-24.de - Das Energiesparportal
powered by Suchkoenig.de and Infoauskunft.de