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Mietkürzung wegen Schimmel |
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Schimmelbefall an Wänden und Decken in Mietwohnungen ist der häufigste Grund zum Streit um Mietkürzungen und Mietminderung.
 Schimmel entsteht immer in Verbindung mit Feuchtigkeit, Nässe und schlechter Isolierung. In den wenigsten Fällen ist schlechtes Lüften der Mieträume oder zu häufiges Wäsche trocknen in der Wohnung der auslösende Grund. Vor einem Rechtsstreit sollte man einen Gutachter in seiner Nähe beauftragen. Baugutachter oder Gutachter für Schäden an Gebäuden erstellen Gutachten, die den Vermieter zur Abhilfe zwingen oder eine Mietkürzung bis zur Abhilfe bewirken. Die Zahl der vorkommenden Pilzarten wird auf über 250.000 geschätzt. Schimmelpilze benötigen zum Wachstum vor allem Nährstoffe und Feuchtigkeit. Daneben beeinflussen das Sauerstoffangebot, die Temperaturen, der pH-Wert und weitere Faktoren das Wachstum von Schimmelpilzen. Schimmel an Bausubstanz, Fundament, Wänden, Decken und Kellerräumen werden im Bauwesen als Bauschaden beurteilt, und meist als Feuchteschaden abgehandelt. Interessante Links: |